Gutachten 42. BImSchV
Als von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern steht Ihnen unser Herr Reuß gerne bei Rückfragen zum ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb und der Erstellung des erforderlichen Gutachtens gemäß §14 der 42. BImSchV zur Verfügung.
Im Rahmen der Prüfung werden sämtliche wasserführende Teile der Anlage inspiziert und die Vollständigkeit der Dokumentation überprüft. Im Wesentlichen betrifft dies die Unterlagen im Betriebstagebuch, unter anderem sind wichtig:
- Anmeldedaten KaVKA-Portal
- Externe Laborberichte
- Aufzeichnungen betriebsinterne Wasseruntersuchungen
- Aufzeichnungen Wartung/Instandhaltung
- Technische Daten der Anlage (Anlagenbeschreibung)
- Gefährdungsbeurteilung
Um den Zeitaufwand und damit die Kosten zu minimieren, ist eine gut aufbereitete Dokumentation hilfreich. Gerne erhalten Sie dahingehend von uns im Vorfeld der Überprüfung Hilfestellung.
Wir bieten deutschlandweit Begutachtungen an und erstellen Ihnen gerne ein verbindliches Angebot. Bei mehreren am Standort betriebenen Anlagen ergeben sich meist deutliche Kosteneinsparungen.
Grundsätzliches zur 42. BImSchV:
Die 42. BImSchV verpflichtet die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern, die Anlagen nach dem aktuellen Stand der Technik zu betreiben. Ziel ist es, Verunreinigungen des Nutzwassers durch Mikroorganismen, insbesondere Legionellen, zu vermeiden und das gesundheitliche Risiko für die Bevölkerung zu minimieren.
Legionellen sind natürlich vorkommende Wasserbakterien, die aus der Umwelt in geringen Konzentrationen in technische Wassersysteme gelangen. Unter für sie günstigen Bedingungen, welche bei den beschriebenen Anlagen meist vorherrschen (v.a. Temperatur, pH-Wert, Nährstoffangebot) können sie sich in diesen Systemen stark vermehren. Soweit Aerosole aus diesen Systemen in die Umgebungsluft austreten können, besteht das Risiko, dass Legionellen in die Außenluft getragen werden und somit zu einer gesundheitlichen Gefährdung in der Umgebung dieser technischen Systeme führen. In der jüngeren Vergangenheit führte dies auch in Deutschland zu schweren Lungenentzündungen mit Todesfolge.
Ein hygienisch sicherer Betrieb fängt bereits bei der Anlagenplanung an und muss über die Betriebsdauer der Anlage stets sichergestellt sein.
Besonderes Augenmerk legt der Gesetzgeber auf:
• regelmäßige interne Untersuchungen auf chemische, physikalische oder mikrobiologische Parameter
• regelmäßige Laboruntersuchungen auf die Faktoren Legionellen und allgemeine Koloniezahl
• Möglichkeit einer dosierten Biozidzugabe
• Dokumentation der gesamten Anlage und der Untersuchungsergebnisse in einem Betriebstagebuch
• Meldepflichten bei Überschreitung festgeschriebener Prüf- und Maßnahmenwerte
• durchzuführende Maßnahmen bei der Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme
• das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person
Die Mindestanforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb einer Verdunstungskühlanlage können der 42. BImSchV entnommen werden. Weitergehende Angaben sind in der VDI 2047 Blatt 2 zu finden.
Nach §14 der 42. BImSchV hat der Anlagenbetreiber die Anlage durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A alle fünf Jahre überprüfen zu lassen. Für Anlagen mit Inbetriebnahmedatum vor dem 19.08.2011 ist das Ergebnis dieser Überprüfung bis zum 19.08.2019 der zuständigen Behörde vorzulegen. Im Rahmen der Überprüfung wird untersucht, ob die hygienerelevante Ausführung und der Betrieb der Anlage den Anforderungen der 42. BImSchV entsprechen.
Weitere Fristen staffeln sich nach dem Inbetriebnahmedatum der Anlage:
Inbetriebnahmedatum vor dem: | erste Überprüfung bis: |
19.08.2011 | 19.08.2019 |
19.08.2013 | 19.08.2020 |
19.08.2015 | 19.08.2021 |
19.08.2017 | 19.08.2022 |
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für ihre Anlage.